Erstellung von Gefährdungsanalysen von Trinkwasserinstallationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA)
Gemäss geltendem Recht hat bei Überschreitung des technischen Massnahmewertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Trinkwasserinstallation gemäß Trinkwasser-verordnung (TWVO) §16 Abs.7 TrinkwV2001/2012 - 2. Änderungsverordnung 2012 zur Aufklärung der Ursache unverzüglich eine Gefährdungsanalyse durchzuführen oder durchführen zu lassen.
Wir führen Gefährdungsanalysen für Wohngebäude, Kindergärten, Seniorenheime, Schulen, Administrationsgebäude etc. durch.
Dabei gehen wir folgendermassen vor:
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